Organe WVB+AEB Stolzenau
Der Rat der Samtgemeinde Mittelweser ist das maßgebende Beschlussorgan des Wasserversorgungsbetriebes Stolzenau und des Abwasserentsorgungsbetriebes Stolzenau. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Wahl des Betriebsausschusses sowie des Betriebsausschussvorsitzenden, die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Festsetzung des Wirtschaftsplans, Entlastung der Geschäftsführung und Festsetzung der Ver- und Entsorgungsbedingungen und der Allgemeinen Tarifpreise.
Rathaus Stolzenau© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
Der Betriebsausschuss leitet die beiden Eigenbetriebe nach Maßgabe der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzungen. Ihm obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Rat oder die Betriebsleitung berufen sind oder die er nicht an die Betriebsleitung delegiert hat.
Betriebsausschussvorsitzender Ist Herr Bernd Kanning, Müsleringen.