Beiträge
Bei einem Neubau werden die Ausbaukosten auf der Grundlage des Abgabenrechts von den Anliegern und aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert. Problematisch hierbei ist, dass nur die direkten Grundstücksanlieger zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden. Dies kann eine erhebliche finanzielle Belastung für die unmittelbaren Grundstücksanlieger bedeuten. In der Regel profitieren aber auch mittelbare Anlieger vom Straßenausbau, brauchen aber keine Beträge zu zahlen.
Ist für die Wirtschaftswege, wie im vorliegenden Fall, dagegen ein Wasser- und Bodenverband zuständig, wird die entstehende Kostenlast für den Neubau dann nicht mehr ausschließlich auf die unmittelbaren Anlieger der auszubauenden Wege weitergegeben, sondern anteilig auf alle Grundstückseigentümer des Verbandsgebietes verteilt. Landwirte haben im Gegensatz zu zahlenden Straßenausbaubeiträgen an die Gemeinde bei an den Wirtschaftswegeverband jährlich zu zahlenden Beiträgen zudem die Möglichkeit, diese als Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Gemäß § 37 der Satzung des Wirtschaftswegeverbandes Estorf haben die Mitglieder dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Wirtschaftsführung erforderlich sind. Die Gemeinde Estorf trägt dabei analog der jeweils geltenden Straßenausbaubeitragssatzung und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Verband einen Kostenanteil.
Gemäß § 38 der Satzung verteilt sich die Beitragslast auf die Mitglieder im Verhältnis der Vorteile, die sie von der Durchführung der Aufgaben des Verbandes haben. Vorteile sind auch die Erleichterung einer Pflicht des Mitgliedes und die Möglichkeit, Maßnahmen des Verbands zweckmäßig und wirtschaftlich auszunutzen.
Der Beitragssatz beträgt 15,00 €/ha.
Mit den Beitragseinnahmen des Verbandes werden Neu- und Rückbaumaßnahmen finanziert.
Der Aufwand für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen wird von der Gemeinde Estorf erstattet. Die Gemeinde stellt hierfür jährlich ein festes Budget zur Verfügung.