Aufgaben Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Meerbach und Führse
Rechtsform
Der Unterhaltungs- u. Landschaftspflegeverband Meerbach und Führse ist ein gesetzlich gegründeter Unterhaltungsverband. Er hat seinen Sitz in Nienburg/Weser. Der Verband wurde durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) am 07.07.1960 gegründet.
Aufgaben
Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Hauptaufgabe ist die Unterhaltung von Gewässer II. Ordnung. Diese beinhaltet die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie Pflege und Entwicklung der Gewässer. Daneben gibt es weitere vielfältige Aufgaben, wie z.B. die Wartung und Pflege von Schöpfwerken, Wehranlagen und Anpflanzungen sowie der naturnahe Rückbau oder auch der Neubau von Gewässern unter besonderer Beachtung der naturschutzfachlichen Erfordernisse.
Mitglieder
Zum Verband gehören rd. 18.000 Grundstückseigentümer als Einzelmitglieder und 5 nicht dingliche Mitglieder (Stadt Wunstorf, Stadt Neustadt a. Rbge., Samtgemeinde Sachsenhagen, Samtgemeinde Niedernwöhren und die Gemeinde Linsburg).
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet erstreckt sich auf die Niederschlagsgebiete des Meerbachs und der Führse sowie der Ils, soweit sie in Niedersachsen liegen, auf die Niederschlagsgebiete des Hegegrabens, des Bücker Mühlbaches, des Blenhorster Baches, des Hauptgrabens, des Wohlenhäuser Mühlbaches und des Seegrabens sowie auf die jeweiligen Vorteilsgebiete der übernommenen Gewässer III. Ordnung, aufgeteilt auf die Bereiche Unterhaltung, Ausbau und Drainage.
Das Verbandsgebiet umfasst eine beitragspflichtige Fläche von rund 60.800 ha bzw. 608 km².
Geographisch erstreckt sich das Verbandsgebiet von der nördlichen Region Hannover und dem nördlichen Schaumburger Land über weite Teile des Landkreises Nienburg bis fast an die Stadt Hoya heran sowie bis in den Landkreis Diepholz hinein.
Umfang der Verbandsanlagen
Vom Verband werden 480 km Gewässer II. Ordnung und 72 km Gewässer III. Ordnung unterhalten sowie vier Schöpfwerke betrieben.
Weitere Informationen über Gewässerarten (I. – III. Ordnung), maschinelle Unterhaltung, Fließgewässerentwicklung, Auswirkung der Gewässerunterhaltung auf die Ufergrundstücke usw. finden Sie unter der Rubrik „Oft gefragt“.