Beiträge Deichverband Leinetal
Gemäß § 37 der Satzung des Deichverbandes Leinetal haben die Mitglieder dem Deichverband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Wirtschaftsführung erforderlich sind.
Gemäß § 38 der Satzung verteilt sich die Beitragslast auf die beitragspflichtigen Mitglieder im Verhältnis der Vorteile, die sie von der Durchführung der Aufgaben des Deichverbandes haben und der Lasten, die der Deichverband auf sich nimmt, um die Deichunterhaltung entsprechend dem Nieders. Deichgesetz (NDG) durchzuführen (Vorteilsprinzip). Auf der Grundlage dieses Vorteilsprinzips verteilt sich die Beitragslast auf die Mitglieder im Verhältnis der geschützten Werte entsprechend dem Einheits- bzw. Ersatzwert. Für Grundstücke der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird der 1,5-fache Einheitswert zu Grunde gelegt. Liegt der Grundbesitz nur zum Teil im Verbandsgebiet, findet eine Zerlegung statt.
Jedes Mitglied zahlt zusätzlich für jede ihm zuzurechnende wirtschaftliche Einheit einen Grundbeitrag zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes, der u. a. für die Führung des Mitgliederverzeichnisses, des Beitragsbuches und für die Hebung erforderlich ist.
Deichabschnitt nördlich der Ortslage Norddrebber© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
Der Beitragssatz beträgt aktuell 0,16 % jährlich vom Einheits- bzw. Ersatzwert zzgl. des Grundbetrages von 5,00 Euro. Sollte die Summe aus Beitragssatz und Grundbeitrag unter 8,00 € liegen, wird ein Mindestbeitrag von 8,00 € abgerechnet.
Der Beitragssatz wird jährlich vom Ausschuss des Deichverbandes Leinetal festgesetzt.
Berechnungsbeispiel
Ein Einfamilienhaus hat einen Einheitswert von 30.000 Euro. Die Einheitswerte werden vom Finanzamt festgelegt. Damit beträgt der jährlich zu zahlende Beitrag 53,00 Euro. (30.000 Euro x 0,16 % = 48,00 Euro zzgl. 5,00 Euro Grundbetrag)