Technik Trinkwasserversorgung
Trinkwasser ist das am besten und am meisten kontrollierte Lebensmittel. Wer bei uns Trinkwasser aus der Leitung zapft, kann sicher sein, ein einwandfreies Lebensmittel zu erhalten. So ist es das gemeinsame Bestreben des Gesetzgebers und des Wasserverbandes, die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers so hoch wie möglich anzusetzen.
Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind hierbei nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft so bemessen, dass auch bei lebenslangem Genuss keine gesundheitlichen Schädigungen des Verbrauchers zu befürchten sind.
Für den Wasserverband bedeutet dies eine regelmäßige Kontrolle des an die Verbraucher abgegebenen Trinkwassers:
- regelmäßig durchgeführte Eigenuntersuchungen des Verbandes
- wöchentliche, bakteriologische Untersuchung im Rohrnetz, beim Verbraucher und beim Wasserwerk durch das Gesundheitsamt Nienburg
- jährliche, umfangreiche Überprüfung der chemischen Parameter gemäß Trinkwasserverordnung durch unabhängige Labore
Trinkwasseranalysen, des von uns gelieferten Wassers, finden Sie unter der Rubrik Service.
Das nachstehende Faltblatt kann dazu genutzt werden, die zu uns kommenden Menschen darüber zu informieren, dass sie unser Trinkwasser jederzeit bedenkenlos trinken können und welche Dinge nicht über die Toilette entsorgt werden sollen. Diese wichtigen Botschaften finden sich in dem Faltblatt auf Deutsch und in neun weiteren Sprachen.
Hier finden Sie das Faltblatt.
Für die Trinkwasserlieferung bis zur Hauptabsperreinrichtung sind wir als Wasserversorger verantwortlich und Ihr Ansprechpartner. Ab dem Übergabepunkt liegt die Verantwortung beim Betreiber der Trinkwasserinstallation. Er ist dafür zuständig, dass die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus erhalten bleibt und keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Netz erfolgen. Welche Betreiberaufgaben es gibt und wie man richtig mit dem Trinkwasser umgeht, erfahren Sie aus dem nachstehenden Informationsflyer:
Flyer zu den Betreiberaufgaben Trinkwassernutzung.
Ein in die Wasserleitung eingebauter Feinfilter soll die Hausinstallation - hier insbesondere Kupferleitungen - vor Beschädigung durch mineralische Bestandteile (z.B. Sandkorn) im Trinkwasser schützen.
Aus diesem Grund fordert die DIN 1988 den Einbau von Feinfiltern bei Neuinstallationen.
Bei Filtern mit Filtereinsätzen muss man den Filtereinsatz regelmäßig per Hand wechseln. Dagegen kommt man bei so genannten Rückspülfiltern nicht mehr mit wasserberührenden Teilen in Kontakt und vermeidet so hygienische Beeinträchtigungen.
Wichtig ist, egal für welches Filtersystem man sich entscheidet, dass man sich an die vorgegebenen Wartungsintervalle hält, da selten überprüfte und verschmutzte Filter zu Verkeimungen und auch zu Druckproblemen der Hausinstallation führen können.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betreibens der Filteranlage sollte mit einem zugelassenen Fachbetrieb ein Wartungsvertrag vereinbart werden.
Bei der Überprüfung von Trinkwasserhausanschlüssen im Verbandsgebiet wird leider immer wieder ein hoher Anteil von fehlerhaft installierten Hauswasserversorgungsanlagen festgestellt.
Viele Anschlussnehmer besitzen einen eigenen Bohrbrunnen, dessen gefördertes Wasser - neben der zugelassenen Nutzung zur Gartenbewässerung - vielfach jedoch auch für den häuslichen Verbrauch genutzt wird.
So wird die Leitung des Bohrbrunnens entweder direkt in die Hausinstallation eingebunden und somit ein Verbund mit dem öffentlichen Trinkwassernetz geschaffen oder aber es wurde die Brunnenleitung gezielt an bestimmte Verbrauchsstellen (z.B. Waschmaschine, Toilette, Badezimmer) angeschlossen.
Beide beschriebenen Praktiken entsprechen nicht den geltenden Richtlinien und Gesetzen und werden daher verbandsseitig entsprechend weiterverfolgt.
Ein Verbund zwischen der privaten Hauswasserversorgung und dem öffentlichen Trinkwassernetz ist aus hygienischer Sicht bedenklich und gemäß den "Allgemeinen Bedigungen für Versorgung mit Wasser" (AVB Wasser V), der Trinkwasserverordnung sowie den Regeln der DIN 1988 verboten. Zudem kann das Eigenwasser u. a. durch einen zu geringen ph-Wert Kupferrohrkorrosion in der Hausinstallation befördern.
Neben dem Betrieb von Bohrbrunnen gilt diese Trennung auch für die Nutzung von aufgefangenem Regenwasser.
Bei der Einleitung von Eigenwasser aus Bohrbrunnen bzw. Regenwasseranlagen über häusliche Verbrauchsstellen (Waschmaschine, Toilette o.ä.) in den öffentlichen Kanal handelt es sich insoweit um einen Verstoß gegen geltendes Recht, da in einigen Gemeinden die Abrechnung von Abwasser auf Basis des Frischwassermaßstabes erfolgt. Dabei liegen der Abrechnung die jeweiligen Wasserverbräuche aus der Ablesung der Wasserzähler (öffentliches Netz) zugrunde. Eine zusätzliche Einleitung von Eigenwasser bleibt dabei unberücksichtigt.
Den Verbraucher stört hartes, kalkhaltiges Trinkwasser, da sich z. B. in Wasserkesseln oder in Kaffeemaschinen Kalk absetzt – ein Mediziner hingegen würde hartes, kalkhaltiges Trinkwasser als gesund bezeichnen, da es wichtige Mineralien enthält.
Kalkhaltiges Wasser ist etwas ganz Natürliches. Die Wasserhärte ist ein Sammelbegriff für die beiden lebenswichtigen Mineralien Calcium und Magnesium, d. h., enthält das Trinkwasser viel Calcium und viel Magnesium, so spricht man von hartem Wasser.
Aufgrund der guten Lösungskraft des Wassers nimmt das Regenwasser auf seinem Weg durch den Boden – wo es sich schließlich als Grundwasser sammelt – zahlreiche natürliche Mineralstoffe aus dem Untergrund auf. Weil die Bodenschichten in den Trinkwassergewinnungsgebieten verschieden sind, sind auch die Härtegrade unterschiedlich. Harte Wässer findet man unter Kalk-, Gips- oder Dolomitschichten, weiche Wässer in Gebieten mit Basalt, Sandstein oder Granit.
Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne. Unentbehrlich ist Calcium auch für die Blutgerinnung. Darüber hinaus ist Calcium erforderlich für die „Neuromuskuläre Funktion“, d. h. für die Reizantwort und Kraftentwicklung der Muskelzelle. Magnesium wirkt auf Nerven und Muskulatur. Fehlt es im menschlichen Körper, so kann dies Muskelkrämpfe, Verengung von Arterien sowie Herzinfarkt begünstigen. Was sich manche Menschen auch für teures Geld besorgen – Calcium und Magnesium in Tablettenform – ist bereits im Trinkwasser enthalten.
So gesund also auch Kalk im Trinkwasser ist – bereitet es auf der anderen Seite aufgrund von Ablagerungen an Warmwassergeräten, Sanitäreinrichtungen sowie an höherem Waschmittelbedarf bei hartem Trinkwasser Ärger.
Tips für den Umgang mit kalkhaltigem Wasser:
- Kalk- oder Kesselstein in nennenswertem Umfang fällt immer dann an, wenn Wasser über 60° erhitzt wird, d. h., wenn man Wasser beim Waschen nicht zu stark erhitzt, kann man ein Verkalken der Boiler, Waschmaschinen oder Warmwasserbereiter verhindern.
- Mit der reinigenden Kraft der natürlichen Zitronen- oder Essigsäure kann man Dampfbügeleisen, Wasserkocher usw. entkalken sowie Wasserflecken und Kalkablagerungen in und an Armaturen, auf Wannen und WC-Becken entfernen.
- Für die richtige Waschmitteldosierung ist es wichtig zu wissen, welchen Härtegrad das Wasser hat. Es ist falsch zu glauben „Viel hilft Viel“. Wer zu Hause weiches Wasser hat, braucht weniger Waschmittel und somit weniger Geld. Wer hingegen hartes Wasser hat, benötigt mehr Pulver, um die Wäsche sauber zu bekommen. Eine Hilfestellung zum richtigen Dosieren geben die Angaben zu den drei Härtebereichen (weich / mittel / hart) auf den Waschmittelpaketen.
- Der Einbau einer Wasserenthärtungsanlage als scheinbar letztes Mittel gegen Kalk ist in den meisten Fällen unnötig, umweltbelastend und teilweise sogar gesundheitsschädlich: ohne regelmäßige Wartung der Wasserenthärtungsanlage besteht die Gefahr einer Verkeimung des Wassers. Außerdem kann das Wasser ohne zusätzliche Chemikaliendosierung aggressiv werden und die Leitungen angreifen. Des Weiteren müssen diese Geräte regelmäßig mit Kochsalz gespült werden – diese konzentrierte Salzlösung gelangt in die Kanalisation und erhöht die Salzbelastung der Gewässer. Entschließt man sich aber dennoch bei sehr hartem Wasser zum Einbau einer Enthärtungsanlage, sollte sie nur für die Warmwasserinstallation verwendet werden. Die Geräte sollten das DVGW-Prüfzeichen tragen. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma ist zu empfehlen. Nur dann sind Funktionssicherheit und hygienische Unbedenklichkeit zu gewährleisten.
Beim Auftreten von Störungen und Problemen in Ihrer Hausinstallation informieren Sie bitte Ihren zuständigen Meisterbetrieb im Installations- und Sanitärhandwerk.
Von Lochkorrosion in Kupferrohren der Hausinstallationen, auch „Lochfraß“, wird gesprochen, wenn eine Kupferleitung korrodiert und schließlich undicht wird. Außenansicht einer Lochkorrosion in einem Kupferrohr. Maß in Millimeter. © TZW Anzeige in Originalgröße 74 KB - 602 x 444 Außenansicht einer Lochkorrosion in einem Kupferrohr. Maß in Millimeter.© TZW
Für Korrosion gibt es eine Vielzahl von möglichen Ursachen. Insbesondere folgende Faktoren können die Entstehung von Kupferrohrkorrosion begünstigen:
- Schlechte Kupferrohrqualität
- Fehlender Wasserfilter
© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 11 KB - 150 x 200 Der Filter ist Bestandteil der privaten Trinkwasserhausinstallation und muss hinter dem Wasserzähler installiert sein, wenn die Trinkwasserrohre aus Metall (zum Beispiel Kupfer) bestehen. Der Filter verhindert das Einspülen gelegentlich im Trinkwasser auftretender kleiner Feststoffpartikel wie zum Beispiel Sandkörner in die Hausinstallation. Solche Partikel können Korrosionsschäden an Rohrleitungen hervorrufen oder die Funktion von Armaturen beeinträchtigen. Die zurückgehaltenen Partikel müssen regelmäßig durch Spülung oder Austausch des Filtereinsatzes entfernt werden. Gleichzeitig werden so Keime entfernt, die sich mit der Zeit im Filter vermehren und die Trinkwasserqualität verschlechtern können. Bei Fragen zur Wartung wenden Sie sich an Ihren Installateur.
- Hartlöten
© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 106 KB - 723 x 745 Oben = Außenansicht, unten = Innenansicht. Hartlöten ist eine spezielle Art des Lötens. Die Löttemperatur liegt über 450 °C. In hartgelöteten Bereichen werden die Eigenschaften von Kupfer nachteilig verändert. Im Kupferinnenrohr kann sich deshalb die Schutzschicht nur unzureichend ausbilden. Hartlöten ist deshalb seit 1996 nicht mehr zulässig. In der Praxis werden Kupferverbindungen deshalb heute verpresst oder bei niedrigen Temperaturen weichgelötet.
- Verbau von innen verunreinigter Rohre
- Stagnation
- Wasserbeschaffenheit
- Veränderung der Wasserbeschaffenheit durch Mischung mit Eigenwasser
Weitere Informationen finden sie hier.
Manchmal beschweren sich die Anschlussnehmer über braunes bzw. eingetrübtes Trinkwasser. Hierbei handelt es sich um Eisen- und Manganablagerungen, die gesundheitlich jedoch unbedenklich sind. Im Laufe der Zeit setzen sich im Trinkwasser gelöste und weit unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung befindliche Eisen- und Manganpartikel an den Wandungen der Rohrleitungen ab. Durch Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei z.B. Entnahme von Löschwasser o.ä. an Hydranten, Rohrbrüchen usw. werden diese Ablagerungen gelöst und bis zum Entnahmepunkt im Haus transportiert. Grundsätzlich wird durch längeres "Laufenlassen" des Hahns das Wasser wieder klar. In jedem Fall steht jedoch jederzeit die Rufbereitschaft des Verbandes unter der Tel.-Nr. 05021/9820 zur Verfügung, um den betroffenen Hausanschluss zu spülen und für "Klarheit" zu sorgen.
Entgegen vieler Vorurteile weist der Verband darauf hin, dass das umseitig gelieferte Trinkwasser im Normalfall nicht gechlort wird. Eine Chlorung erfolgt nur nach Arbeiten an wasserberührenden Anlagenteilen im Wasserwerk oder bei Verkeimungen. Bei dieser so genannten "Schutzchlorung" wird dem Trinkwasser bis zu 0,3 mg/l Chlor beigesetzt. Sie erfolgt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Nienburg und ist gesundheitlich unbedenklich.
Fragen und Antworten zum Thema Trinkwasserqualität
Die Qualität des Trinkwassers wird in Deutschland sehr unterschiedlich diskutiert. Wie stehen Sie hierzu?
Zunächst gilt: Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Es steht für Qualität und genießt hohes Vertrauen. Jeder kann unbedenklich Trinkwasser genießen – jeden Tag, sein ganzes Leben lang. Die Unternehmen der Wasserwirtschaft gewährleisten durch stetige Forschung und umfangreiche Investitionen in Deutschland eine hervorragende Trinkwasserqualität und Abwasser-aufbereitung. Allerdings liegt es natürlich auch in der Verantwortung JEDES EINZELNEN – Verbraucher und Industrie – unser Wasser sauber zu halten. Wir als Wasserwirtschaft treiben den Schutz unserer Gewässer in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber aktiv voran, um den hohen Standard auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Was wird denn genau unternommen, um die Qualität des Wassers zu gewährleisten? Trinkwasser gehört zu den am häufigsten und intensivsten kontrollierten Lebensmitteln. Deutschlands Wasserversorgungsunternehmen verfügen, wenn dies aufgrund der Ressourcensituation vor Ort notwendig ist, über hervorragende Aufbereitungstechnik und investieren kontinuierlich, um die hohe Qualität unseres Trinkwassers auch in Zukunft sicherzustellen. Rund zwei Milliarden Euro werden jährlich allein in Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung investiert. Zudem garantiert die Trinkwasserverordnung mit ihren strengen Grenz- und Vorsorgewerten, dass Trinkwasser ein Leben lang ohne gesundheitliche Bedenken genossen werden kann. Die Parameter und Grenzwerte der Verordnung basieren auf den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation, entsprechen den europäischen Regelungen und gehen in Deutschland meist noch darüber hinaus.
Regeln und Richtlinien sind immer wichtig. Aber wer kontrolliert denn, dass diese auch eingehalten werden?
Die Trinkwasserqualität hat bei jedem Wasserversorger allerhöchste Priorität und wird regelmäßig Untersuchungen und Kontrollen unterzogen. Zuständig für die amtliche Überwachung der Trinkwasserqualität sind in der Regel die örtlichen Gesundheitsbehörden, d. h. die Gesundheitsämter vor Ort. Bei kaum einem anderen Lebensmittel steht der Verbraucherschutz so im Mittelpunkt wie beim Trinkwasser, weshalb es strenge Wartungs-, Prüf- und Überwachungssysteme gibt. So dürfen zum Beispiel ausschließlich zertifizierte Laboratorien das Trinkwasser überwachen, welche wiederum besonders hohen Anforderungen genügen müssen. Zahlreiche neutrale Institutionen wie zum Beispiel das Umweltbundesamt oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sowie die Stiftung Warentest bestätigen die hervorragende Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Rund 84 Prozent der Kunden in Deutschland bewerten ihre Trinkwasserqualität laut einer aktuellen BDEW-Befragung mit "gut" bis "sehr gut".
Wer ist eigentlich hauptsächlich für Verunreinigungen des Rohwassers verantwortlich?
Wasserressourcen sind und bleiben ein Naturprodukt und als solches natürlich Umwelteinflüssen ausgesetzt, auch Verunreinigungen. Um diese möglichst gering zu halten, plädieren wir für die strikte Einhaltung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips. Das heißt, der Verursacher einer Verunreinigung von Wasserressourcen muss auch für deren Beseitigung aufkommen. Deutschland ist ein Industrieland, in dem unter anderem auch die chemische Industrie als Akteur eine wichtige Rolle für die Umwelt spielt. Aber auch die moderne Landwirtschaft mit ihren Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Ärzte und Krankenhäuser mit dem Einsatz von Medikamenten tragen große Verantwortung in Bezug auf den Schutz unserer Umwelt und damit natürlich auch unseres Wassers. Letztlich kann jeder Verbraucher aktiv dazu beitragen, dass unser Wasser auch morgen noch von allerhöchster Qualität ist. Wichtigstes Gebot zum Schutz der natürlichen Wasserressourcen ist dabei das Vorsorgeprinzip. Eine aufwendige Reinigung des Abwassers bzw. Aufbereitung der Wasserressourcen kann vermieden werden, wenn Verunreinigungen erst gar nicht ins Wasser gelangen. Jeder einzelne – ob Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirte, aber auch jeder Bürger – trägt die Verantwortung zum Schutz unseres Wassers. Denn voraus-schauender Wasserschutz ist sinnvoller und nachhaltiger, als aufwändige Reinigung und Aufbereitung.
Was kann der Verbraucher denn tun?
Jeder Verbraucher kann durch sein Verhalten aktiv zum Erhalt der Wasser- und Trinkwasserqualität beitragen. Ein Beispiel: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel sollten auf keinen Fall über den Abfluss oder die Toilette entsorgt werden. Besser wäre es, wenn sie über den Hausmüll entsorgen werden – auf diese Weise gelangen sie nicht in den Wasserkreislauf, sondern werden verbrannt. Im Idealfall werden sie an entsprechenden Stellen wie einer Schadstoffsammelstelle (Recyclinghof) abgegeben. Gleiches gilt für Öle, Farben und Lacke – auch sie gehören nicht in die Toilette oder den Ausguss, sondern dürfen nur über Sondermüll-Sammelstellen entsorgt werden. Ein weiteres Beispiel: Im Garten sollten Verbraucher umsichtig und sparsam mit chemischen Düngemitteln oder Insektenschutzmitteln umgehen, im Idealfall lieber auf natürliche Mittel zurückgreifen, denn übermäßiger Gebrauch kann das Grundwasser belasten.
Und was muss von Seiten des Staats getan werden?
Er tut bereits sehr viel. An die Qualität des Trinkwassers werden in Deutschland sehr hohe Anforderungen gestellt. Es ist eines der am besten kontrollieren Lebensmittel. Die hohe Qualität wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt. Zu den strengen Grenz- und Vorsorgewerten kommen noch verschiedene Leitlinien, rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke hinzu. In Zusammenarbeit mit Behörden, Politik und Forschungseinrichtungen entwickelt die Wasserwirtschaft die Trinkwasserüberwachung in Deutschland aktiv weiter – auch weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus. Die durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse stellt die Wasserwirtschaft den zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung, die diese bewerten und, wenn nötig, geeignete Maßnahmen ergreifen. Trinkwasser lässt sich in der gewohnten erstklassigen Qualität jedoch nur anbieten, wenn die Ökosysteme intakt sind. Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung und Verschmutzung gehört auch die Reinigung des Abwassers aus den Haushalten und aus der Industrie. Auch hier gibt es strenge Vorschriften des Gesetzgebers. Abwasserbehandlung ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitspolitik und wird deswegen in Deutschland flächendeckend gemäß der hohen Anforderungen der EU betrieben. Die geregelte Abwasserentsorgung und die zentrale Wasserversorgung haben dazu beigetragen, dass die Lebenserwartung in Deutschland im vergangenen Jahrhundert um 30 Jahre gestiegen ist.
Tut der Staat denn genug? Europäische Normen wurden in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft…
Regelungen aus Europa führen letztendlich zu einer Harmonisierung der wasserrechtlichen Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Sie verbessern die wasserwirtschaftliche Kooperation über Landesgrenzen hinweg. Hier ist beispielsweise die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu nennen. Diese regelt die Zusammenarbeit in Flussgebietsgemeinschaften, was sehr hilfreich ist. Denn wir sind ja in der Trinkwasserversorgung aus Oberflächenwasser kein Inselstaat. Flüsse, wie die Donau, Rhein oder andere fließen über Grenzen hinweg. Da ist es wichtig, dass wir da ein gemeinsames Verständnis davon haben, wie diese Flüsse zu schützen sind. Mit Nachdruck wurde immer wieder zum vorbeugenden Gewässerschutz aufgerufen. Aufgrund der Anstrengungen von Abwasserentsorgern konnte die Wasserqualität in vielen deutschen Seen und Flüssen in den vergangen Jahren nochmals deutlich verbessert werden, das führte zu einem deutlichen Anstieg der Artenvielfalt in Gewässern innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte. So beispielsweise im bis in die 80er Jahre hinein stark verschmutzen Rhein: Dort sind mittlerweile selbst Flussbewohner zurückgekehrt, die auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen stehen. Und die vorgeschriebenen Grenzwerte seitens der EU werden in Deutschland meist deutlich unterschritten.
Wo liegt Deutschland in Europa denn vorn? Wo gibt es Nachholbedarf?
Das muss man differenziert betrachten. Es gibt sicherlich Länder, die einen mit Deutschland vergleichbar hohen Standard haben, wie etwa Österreich und bedingt auch die Niederlande. In diesen sind eine wesentlich bessere Qualität und höhere Anforderungen an das Trinkwasser gegeben als etwa in Frankreich oder in Großbritannien. Wer nach London fährt, trinkt in der Regel gechlortes Wasser. In England und Frankreich wird deshalb bevorzugt Flaschenwasser getrunken, während Wasser aus dem Hahn zum Duschen und vielleicht noch zum Kochen verwendet wird. Was die Trinkwasserversorgung, Abwasseraufbereitung sowie die Qualität des Trinkwassers angeht ist Deutschland in Europa mit an der Spitze. Ein Beispiel: Nach Gebrauch durch Mensch und Industrie muss das Abwasser im Klärwerk in verschiedenen mechanischen, biologischen und chemischen Stufen gereinigt werden, bevor es wieder in die Gewässer eingeleitet wird. Dort durchläuft es dann noch einmal einen natürlichen Reinigungsprozess. In Deutschland liegt diese Aufgabe bei über 10.000 hochmodernen Kläranlagen, die dafür sorgen, dass Schadstoffe in drei Reinigungsstufen aus dem Abwasser entfernt werden. Die dritte Reinigungsstufe sorgt dafür, dass die Nährstoffe Phosphat und Stickstoff sehr weitgehend aus dem Abwasser entfernt werden und so eine Überdüngung der Gewässer verhindert wird. Diese hohe Qualität der Reinigungsleistung ist außerhalb Deutschlands nicht immer selbstverständlich – auch einige europäische Staaten haben hier noch Nachholbedarf. So werden beispielsweise in Luxemburg nur 42 Prozent des Abwassers mit der 3. Reinigungsstufe aufbereitet. In Spanien liegt der Anteil bei weniger als 40 Prozent.
Wie steht es grundsätzlich um die Ressource Wasser in Deutschland? Welche Bedeutung hat Wassersparen für die Qualität und die Kosten des Trinkwassers?
Mit der Ressource Wasser wird hierzulande schon seit vielen Jahren sehr sorgsam umgegangen. Wassereffiziente Armaturen und Spülsysteme sind weit verbreitet. Die öffentliche Wasserversorgung nutzt hierzulande nur etwa 3 Prozent unseres natürlichen Wasserangebotes – ein Wassersparen aus ökologischen Gründen ist deshalb nicht erforderlich. Deutschland hat einen der niedrigsten Wasserverbräuche in ganz Europa. Auch hier unterscheiden sich die Märkte signifikant. In Spanien zum Beispiel verbrauchen die Landwirtschaft mit ihrer extensiven Bewässerung und die die hohe Zahl von Golfplätzen bei dem trockenheißen Klima viel Wasser. Die Verbraucher nutzen in Deutschland im Schnitt etwa 120 Liter / pro Tag und Person, in den neuen Bundesländern sogar nur 80 Liter. Auch wenn wir im europäischen Vergleich aufgrund der hohen Qualität etwas mehr für den Kubikmeter Wasser bezahlen, ist die durchschnittliche Belastung aufgrund des niedrigen Verbrauchs gleich oder niedriger als in den anderen europäischen Mitgliedstaaten. Zu den Kosten im Detail: Vorbeugender Gewässerschutz ist für die Unternehmen der Wasserwirtschaft in Deutschland oberstes Gebot. Das hat seinen Preis, aber die Versorgung mit Trinkwasser ist für den deutschen Verbraucher immer noch preiswert. Für durchschnittlich 84 Euro im Jahr – also etwa 23 Cent am Tag – erhält jeder Bundesbürger eine Trinkwasserversorgung auf höchstem Niveau. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Abwasserentsorgung, die etwa 131 Euro jährlich betragen, was in etwa 35 Cent am Tag entspricht. Wassersparen schont übrigens nicht immer den Geldbeutel. Rund 80 bis 90 Prozent der Kosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind verbrauchsunabhängige Kosten für die Infrastruktur bei Gewinnung, Aufbereitung, Sammlung und Verteilung, also Fixkosten. Übermäßiges Wassersparen kann dazu führen, dass die Kanäle unzureichend gespült werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Hauswasserzählermüssen nach Ablauf der Eichfrist gewechselt werden. Hierzu sind wir durch das Eichgesetz verpflichtet. Der Zählerwechsel ist kostenlos und wird nur von unseren Mitarbeitern durchgeführt. Die verantwortlichen Monteure können sich ausweisen.
Um die Montage zügig durchführen zu können, sollte die Zähleranlage frei zugänglich sein. Falls sie sich in einem abgeschlossenen Raum befindet, bitten wir Sie, den Schlüssel bereitzuhalten. Sollten die Monteure Sie nicht antreffen, erhalten Sie eine Termin-Karte mit der Bitte um Mitteilung eines Termins.
Der Wasserzähler ist ein geeichtes Messinstrument. Das Eichgesetz setzt für Kaltwasserzähler eine Eichgültigkeit von 6 Jahren fest. Wir greifen, ebenso wie andere Wasserversorger bundesweit, auf die sogenannte Stichprobenprüfung zurück. Denn sie hilft dabei, Kosten zu minimieren, ohne die Verlässlichkeit des Messinstruments zu beeinträchtigen. Mit der erfolgreich bestandenen Stichprobenprüfung, die vor Fristablauf der Zähler durchlaufen sein muss, verlängert sich die Eichung des Messgeräts um jeweils 3 Jahre. Die Stichprobenprüfung kann auch mehrfach nacheinander erfolgen, sodass sich die Eichfristen von Kaltwasserzählern von 6 auf 9 und mit einer weiteren erfolgreich bestandenen Stichprobe danach von 9 auf 12 Jahre verlängern können.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Messeinrichtung nicht richtig misst, kann eine Befundprüfung des Wasserzählers erfolgen. Bevor ein Wasserzähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle überprüft wird, sollten aber alle anderen Möglichkeiten eines zu hohen oder zu niedrigen Wasserverbrauchs ausgeschlossen werden. Wird ein im Verhältnis zu den Vorjahren wesentlich höherer Verbrauch festgestellt, ohne dass Veränderungen im Verbrauchsverhalten vorliegen, müssen die Hausinstallation und der Trinkwasserhausanschluss überprüft werden. Zuständig für die Hausinstallation ist der Hausbesitzer. Er lässt sie durch ein zugelassenes Installationsunternehmen überprüfen. Die Überprüfung des Hausanschlusses übernehmen wir als Wasserversorgungsunternehmen. Weist die Hausinstallation keine Defekte auf, kann der Kunde eine Befundprüfung bei uns beantragen. Der Wasserzähler wird von uns ausgebaut und an eine Prüfstelle versandt. Für die Prüfung des Zählers fallen Kosten an. Die Übernahme dieser Kosten ist in § 19, Absatz 2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. Demzufolge gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Unternehmens, wenn die Abweichung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten wird, ansonsten trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.
Welche Wasserzählergröße ist für Sie die Richtige? Mit der Europäischen Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EG, Measuring Instruments Directive (MID) werden die Anforderungen an Messgeräte für das erstmalige Inverkehrbringen durch den Hersteller geregelt. Seit dem 01.01.2016 werden nur noch MID-konforme Wasserzähler eingebaut. Die bisherigen Bezeichnungen für die Durchflüsse wurden wie folgt geändert und neu definiert:
Gewünschte Durchflussmenge m³ | Zählergröße (alt) | Zählergröße nach MID (neu) | Innendurchmesser, Anschluß an Zähler mm |
bis 4 m³/h | QN 2,5 | Q3 4 | DN 20 |
bis 10 m³/h | QN 6 | Q3 10 | DN 25 |
bis 16 m³/h | QN 10 | Q3 16 | DN 40 |
bis 25 m³/h | QN 15 | Q3 25 | DN 50 |
bis 63 m³/h | QN 40 | Q3 63 | DN 80 |
bis 100 m³/h | QN 100 | Q3 100 | DN 100 |
bis 250 m³/h | QN 150 | Q3 250 | DN 150 |
Weitere Informationen rund um den Wasserzähler (Typ, Größe, Kennzeichnung, Messgerätegenauigkeit, Eichfrist) finden Sie hier.