Technik Abwasserbeseitigung
Als Abwasser bezeichnet man das nach häuslichem oder gewerblichem Gebrauch veränderte, insbesondere verunreinigte, abfließende und von Niederschlägen stammende und in die Kanalisation gelangende Wasser. Es gibt somit zwei Arten von Abwasser: Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Abwasserableitung erfolgt hauptsächlich im Trennsystem. Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität.
Wir unterstützen aktiv die Bildungsarbeit vor Ort mit Führungen auf den Kläranlagen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter 05021/982-0.
Wohin mit dem Regenwasser von Dach- und Hofflächen? Vielleicht einfach an den Schmutzwasserkanal anschließen? Das wird schon nicht so schlimm sein, mag der ein oder andere da denken. Regenwasser ist ja schließlich weniger verschmutzt als häusliches Abwasser. Doch weit gefehlt, denn nicht umsonst spricht man in diesem Fall von einem sogenannten Fehlanschluss.
Regenwasser fällt stoßweise an und kann deshalb gerade bei Starkregen zu massiven Problemen führen. Die Schmutzwasserkanäle sind nicht auf zusätzliche Mengen ausgelegt – Rückstau und im schlimmsten Fall Abwasseraustritt sind die Folgen. Doch nicht nur in der Kanalisation sondern auch auf der Kläranlage führen die Regenwassereinleitungen zu Problemen. Die Reinigungsleistung wird gemindert und der Energieverbrauch steigt an.
Deshalb ist Regenwasser entweder in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten oder auf dem Grundstück zu versickern. Gleiches gilt auch für Grund- und Dränagewässer. Werden Fehlanschlüsse festgestellt, so sind diese zeitnah zurückzubauen.
Gewerbebetriebe, in welchen Abwasser entsprechend der Anhänge zur Abwasserverordnung des Bundes anfällt, benötigen neben der Einleitungsgenehmigung durch den Wasserverband bzw. Abwasserentsorgungsbetrieb auch eine gesonderte Indirekteinleitergenehmigung von der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis.
Dies betrifft insbesondere Betriebe, welche wassergefährdende Stoffe verwenden oder produzieren. Doch nicht nur große Chemiebetriebe fallen unter diese Vorgaben, auch beispielsweise Tankstellen, Kfz-Waschanlagen, Zahnarztpraxen haben eine zusätzliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen.
Man betätigt die Toilettenspülung und das Wasser fließt nicht mehr ab – diesen unangenehmen Zustand wünscht sich natürlich niemand. Tritt der Fall trotzdem ein, stellt sich schnell die Frage der Zuständigkeit und damit letztlich auch der Kostenübernahme für die Beseitigung der Kanalverstopfung.
In den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) ist diese Zuständigkeitsgrenze klar festgelegt. Die Grundstückseigentümer sind für Verstopfungen in ihren privaten Grundstücksentwässerungsanlagen und der Wasserverband für Abflusshindernisse in den öffentlichen Abwasseranlagen zuständig. Schnittstelle ist hierbei der sogenannte Revisionsschacht, welcher häufig auch als Hausanschluss- oder Übergabeschacht bezeichnet wird.
Dies ist auch der Punkt, an dem bei Abflussproblemen zuerst nachgesehen werden sollte. Staut sich das Abwasser bereits im Revisionsschacht, so ist von einer Abflussbehinderung im öffentlichen Bereich auszugehen und der Wasserverband ist zu informieren. Ist kein Rückstau im Übergabeschacht zu erkennen, liegt das Problem in den privaten Leitungen.
Durch eine Rückstausicherung werden Gebäude gegen einen Aufstau des Abwassers im Kanalsystem geschützt, an das sie angeschlossen sind.
Räume, die sich auf der Gebäudeebene unterhalb der Straßenoberfläche befinden, laufen Gefahr von rückstauendem Wasser (z. B. durch starke Regenfälle oder Kanalverstopfungen) überschwemmt zu werden. Dort steigt es maximal bis auf das Niveau der Straßenoberkante (Rückstauebene) an und kann alle tieferliegenden Bereiche des Hauses wie den Keller mitsamt seinem Inventar überfluten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Rückstau in die Haus- und Grundstücksentwässerung zu vermeiden. Eine Lösung wäre der Einbau einer Rückstauklappe. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet bei der Suche nach dem Wort Rückstausicherung oder von Ihrem Installateurbetrieb.
Für die Rückstausicherung ist beim Regenwasser wie beim Schmutzwasser der Grundstückseigentümer zuständig. In den Schmutzwasser-AGB heißt es deshalb wie folgt:
§8 - Sicherung gegen Rückstau
- Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück. Unter der Rückstauebene liegende Räume, Schächte, Schmutzwasserabläufe usw. müssen nach DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
- Wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Schmutzwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Schmutzwasseranlage zu leiten.
Bild Kanalspülen © Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 40 KB - 424 x 349 Bei einer Kanalspülung, die zur Beseitigung einer Kanalverstopfung oder zur Beseitigung von Ablagerungen im Kanalnetz durchgeführt wird, wird Wasser unter Hochdruck durch den Kanal gepumpt. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung kann sich dieser Überdruck aus dem Syphon von WC, Dusche oder Waschbecken entlasten. Wie Sie dies vermeiden können, erfahren sie aus dem untenstehenden Flyer. Bei Gebäudeteile, die unterhalb der Straßenoberkante liegen, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu wird auf den vorgenannten Punkt Rückstausicherung verwiesen.
Hier finden Sie einen Informationsflyer.
In den vergangenen Jahren gibt es einen verstärkten Trend zur Verwendung von Einweghygiene- und Reinigungsartikeln. Feuchte Wasch- und Reinigungstücher auf Basis von Vlies- oder Mikrofaserstoffen erleichtern in vielerlei Hinsicht die Arbeit ihrer Anwender.
Doch in gleichem Maße ist auch ein gegenläufiger Trend zu verzeichnen: Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber beobachten deutschlandweit eine fortlaufend steigende Anzahl an Betriebsstörungen, welche durch eben diese Vlies- und Mikrofasertücher verursacht werden.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Toilettenpapier auf Papierbasis lösen sich Vlies- und Mikrofasertücher in Wasser kaum oder nur sehr langsam auf - die Folge: Verstopfungen von Pumpen und Kanälen. Diese Verstopfungen müssen dann regelmäßig in unappetitlicher Handarbeit (!) durch unser Personal beseitigt werden. © Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 2451 KB - 2304 x 3072
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Beispiele für durch Tücher hervorgerufene Verstopfungen, die durch Handarbeit beseitigt werden müssen.
Deshalb unser eindringlicher Appell an Sie: Beseitigen Sie Feuchttücher im Hausmüll und nicht in der Toilette. Auf vielen Verpackungen sind bereits Hinweise bzgl. der ordnungsgemäßen Entsorgung aufgedruckt. Auch entsprechend unserer Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser dürfen Vlies- und Mikrofaserstoffe nicht über die Kanalisation entsorgt werden und gehören in den Restmüll. © Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 906 KB - 1707 x 2092
Geruch und Kanalisation – dass es dort einen Zusammenhang gibt, liegt auf der Hand. Deshalb ist der Kreisverband für Wasserwirtschaft laufend aktiv, die vielfältigen Ursachen übler Gerüche zu bekämpfen.
Durch den mit dem demografischen Wandel einhergehenden geringeren Wasserverbrauch, fehlt auch das Transportmittel Wasser in der Kanalisation. Die Folge: Grobe Schmutzstoffe werden nicht mehr so zügig abtransportiert. Die Verweilzeiten der Schmutzstoffe erhöhen sich, sodass Faulungsprozesse beginnen können.
Deshalb werden an besonderen Schwerpunkten im Kanalnetz Maßnahmen zur Geruchsbekämpfung ergriffen. An mehreren Stellen werden durch das Einblasen von Luft aktiv Faulungsprozesse gemindert. Andernorts werden durch die Zugabe von Eisensalzen geruchsbildende Stoffe gebunden. Auch durch den Einsatz von sogenannten Biofiltern und Geruchsvorhängen wird dem Austritt von Gerüchen vorgebeugt. Beispiel für eine oberirdische Eisensalzdosieranlage mit erforderlicher Abtankfläche an einem Schmutzwasserpumpwerk. © Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 3495 KB - 3264 x 2448 Beispiel für eine oberirdische Eisensalzdosieranlage mit erforderlicher Abtankfläche an einem Schmutzwasserpumpwerk.© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
Beispiel für eine unterirdische Eisensalzdosieranlage (hinten) mit erforderlicher Abtankfläche an einem Schmutzwasserpumpwerk (vorne) © Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg Anzeige in Originalgröße 1431 KB - 2558 x 1763 Beispiel für eine unterirdische Eisensalzdosieranlage (hinten) mit erforderlicher Abtankfläche an einem Schmutzwasserpumpwerk (vorne)© Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
Dennoch kann es hin und wieder – insbesondere bei bestimmten Wetterlagen mit Veränderungen beim Luftdruck – zu einem vermehrten Austritt von Geruch kommen. In der Regel beschränkt sich dies allerdings auf kurze Zeiträume.